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Neue Satzung des ADFC Kreisverbands Ebersberg ist wirksam

Aktuelles ADFC KV Ebersberg

Der Notar hat heute bestätigt: Die neue Satzung des ADFC Kreisverbands Ebersberg e.V. ist wirksam. Sie wurde in der Mitgliederversammlung beschlossen und ersetzt die bisherige Fassung. Die Überarbeitung orientiert sich an den Satzungen des ADFC Bayern und des ADFC München.

Ziel war die Angleichung an den aktuellen Stand im ADFC-Verbund. Regelungen sollen künftig, wo möglich, in einer Geschäftsordnung des Vorstands getroffen werden.

Änderungen in der neuen Satzung

1) Mitgliederversammlung: Online-Option für Ausnahmen

Die Satzung erlaubt Online-Mitgliederversammlungen. Sie erlaubt elektronische Abstimmungen und Briefwahl.

Die Pandemie hat gezeigt, dass wir dafür eine Regelung brauchen. Präsenz bleibt der Regelfall.

2) Einladungen: Textform möglich, Brief bleibt vorgesehen

Einladungen sind in Textform möglich (z. B. E-Mail).

Wir verteilen Einladungen weiterhin auch per Brief. Wir legen den Veranstaltungsflyer bei.

3) Gliederungen: Ortsgruppen, Arbeitsgemeinschaften, Jugend

Ortsgruppen und Arbeitsgemeinschaften sind in der Satzung beschrieben. Rollen und Grundlagen sind klarer geregelt.

Jugendgruppen bis 27 Jahre sind vorgesehen.

4) Gleichberechtigung und Parität als Ziel

Die Satzung verankert die Förderung der Gleichberechtigung.

Für den Vorstand ist Parität als Ziel festgelegt. Von acht möglichen Vorstandsplätzen sollen mindestens vier mit Frauen besetzt werden, soweit möglich.

Die Formulierung berücksichtigt dabei unsere Situation. Besser wäre eine strengere Regel. Die Praxis zeigt, dass die Gewinnung von Frauen für Vorstandsarbeit derzeit zu schwierig ist. Der Anspruch bleibt bestehen.

5) Ehrenamtspauschale: aufgenommen auf Wunsch der Mitgliederversammlung

Die Satzung erlaubt Tätigkeiten im Rahmen der Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale.

Die Aufnahme war ein Wunsch aus der Mitgliederversammlung. Der aktuelle Vorstand plant derzeit nicht, Ehrenamtspauschalen auszuzahlen. Die Regelung schafft die Möglichkeit für spätere Beschlüsse.

6) Mitgliedschaft und Zuordnung: klarer formuliert

Die Satzung beschreibt die Mitgliedschaft im ADFC-Verbund:

  • Eintritt über den Aufnahmeantrag beim ADFC e.V.

  • Zuordnung zum Kreisverband in der Regel nach Wohnsitz

  • Zuordnung zu einer anderen Gliederung auf Wunsch möglich

  • Ende der Zuordnung bei Umzug oder Neuzuordnung

Inhaltlich folgt das der Verbandsstruktur. Die Formulierungen sind präziser.

7) Vertretung nach außen: eindeutig geregelt

Die Satzung legt fest, wer den Verein nach § 26 BGB vertritt.

Eingetragen sind: erste vorsitzende Person, stellvertretende vorsitzende Person, Kassenführung. Diese sind vertretungsberechtigt.

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