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Spenden an den ADFC Kreisverband Ebersberg

Mit einer Spende oder einem Sponsoring hilfst du dem Verein bei der Durchsetzung seiner gemeinnützigen Aufgaben und Ziele.

Gemäß amtlichen Freistellungsbescheid sind wir berechtigt, entsprechende Zuwendungsbestätigungen auszustellen.

Hinweis zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen

Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:

  • Sport (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr,(n) 21 AO)
  • Naturschutz, Unfallverhütung, Verbraucherberatung, Kriminalprävention, Völkerverständigung (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr,(n) 8, 12, 20, 13 AO)

Behandlung der Spenden

Die Körperschaft ist berechtigt, für Spende, die ihr zur Verwendung dieser Zwecke zugestellt werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 ESTDV) auszustellen. 

Bankverbindung

ADFC Kreisverband Ebersberg
BIC   GENODEF1ASG
IBAN DE07 7016 9450 0002 6234 80


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