Spenden an den ADFC Kreisverband Ebersberg
Mit einer Spende oder einem Sponsoring hilfst du dem Verein bei der Durchsetzung seiner gemeinnützigen Aufgaben und Ziele.
Gemäß amtlichen Freistellungsbescheid sind wir berechtigt, entsprechende Zuwendungsbestätigungen auszustellen.
Hinweis zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen
Die Körperschaft fördert folgende gemeinnützige Zwecke:
- Sport (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr,(n) 21 AO)
- Naturschutz, Unfallverhütung, Verbraucherberatung, Kriminalprävention, Völkerverständigung (§52 Abs. 2 Satz 1 Nr,(n) 8, 12, 20, 13 AO)
Behandlung der Spenden
Die Körperschaft ist berechtigt, für Spende, die ihr zur Verwendung dieser Zwecke zugestellt werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§50 Abs. 1 ESTDV) auszustellen.